Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Rechtslage:
Ihre Angaben über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer müssen der Wahrheit entsprechen. Das müssen Sie im Streitfall auch beweisen können.
Wenn Sie einem anderen, insbesondere öffentlich und/oder gegenüber einer Behörde, ein bestimmtes Verhalten im Straßenverkehr zum Vorwurf machen, dann können Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Abs. 1, 2 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG).
Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Ihre Tatsachenbehauptung richtig war. Fotos werden vor Gericht nicht immer als Beweis anerkannt, darauf sei hingewiesen.
Bitte beachten Sie auch: Tatsachenbehauptungen genießen – unabhängig vom Wahrheitsgehalt – grundsätzlich nicht den Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Angaben, die eine Identifizierung von Fahrzeughaltern oder Fahrern ermöglichen, dürfen Sie nur gegenüber einer zuständigen Behörde machen.
Datenschützer empfehlen, dass Sie Ihre Mails generell verschlüsselt übermitteln; das gilt dann natürlich auf für eine Mail ans Ordnungsamt.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch im Straßenverkehr und auch für Verkehrsteilnehmer – grundsätzlich unabhängig davon, ob diese sich an die Regeln halten. Insbesondere Kfz-Kennzeichen dürfen Sie daher auch bei Verstößen ungeschwärzt nur an die zuständige Behörde übermitteln.
Andernfalls droht Ihnen – selbst, wenn Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind – eine zivilrechtliche Störerhaftung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG).
Für das Posten auf wegeheld.org müssen die Kfz-Kennzeichen auf dem Foto von Ihnen mit Hilfe der von der App hierfür zur Verfügung gestellten Funktion geschwärzt worden sein.
Bitte unterlassen Sie in Ihrem Posting auch alle sonstigen Angaben, die direkt oder indirekt eine Identifikation des Fahrzeughalters oder des verantwortlichen Fahrzeugführers ermöglichen.
Gegenüber Behörden müssen Sie zu Ihren eigenen Personalien richtige und vollständige Angaben machen. Das folgt aus § 111 OWiG. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Geben Sie daher gegenüber Behörden stets Ihre korrekten Personalien an – das betrifft die Angabe Ihrer persönlichen Daten in der App mit Ausnahme Ihres Nicknames.